Produkt zum Begriff Pflichtteil:
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Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.
Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 € -
Kultur-Genuss-Pauschale
Nicht nur für Kunstliebhaber sondern auch für Genießer. Die Kultur & Genuss Pauschale für 4 Nächte und 5 Tage inklusive Frühstück, Abendendmenüs und einem Eintritt ins nahe gelegene Franz Marc Museum. Enthaltene Leistungen: 4 x Übernachtung je Person, 4 x Frühstück vom Grauen-Bären-Frühstücksbuffet je Person, 3 x 3-Gang Abendmenüs im Seerestaurant je Person, 1 x 5-Gang Candle-light-dinner (Dienstags) je Person, 1 x Eintritt in das Franz-Marc-Museum je Person, 1 x kuscheliger Leihbademantel je Person, 1 x Süßes Willkommensgeschenk zur Begrüßung je Person, 1 x kostenlose Nutzung des W-LAN Internetzugangs je Person, 1 x Flasche Mineralwasser auf Ihrem Zimmer pro Zimmer, 4 x Kurtaxe während Ihres Aufenthaltes mit verschiedenen Vergünstigungen inkl. Busticket je Person
Preis: 412.00 € | Versand*: 0 € -
Kultur & Genuss - Verona entdecken
Hotel Touring Verona***Superior, Verona, Venetien, Italien
Preis: 140 € | Versand*: € -
länger entspannen - Genuss ist Entspannung...!
... bewusstes Genießen, mit offenen Augen und Ohren die Umwelt wahrnehmen und den Alltag vergessen. Wild und urig, still und mystisch. Sie werden sicher Ihre Lieblingsplätze entdecken, wo Sie wieder auftanken können. Enthaltene Leistungen: 7 Übernachtungen , Reichhaltiges Vital-Frühstücksbuffet , Freie Nutzung der Vital-Oase mit Hallenbad, Fitnessraum, Sauna- und Ruhebereich, Leih-Badetasche mit Handtüchern und Leihbademantel für ihren Aufenthalt, Wander- und Radlkarte Nationalpark Bayerischer Wald, Regionales BÄRlieben-Packerl*, aktivCard Bayerischer Wald mit zahlreichen kostenlosen Attraktionen in der Region, gratis Stellplatz in der Tiefgarage
Preis: 564.00 € | Versand*: 0 €
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Kann Sozialamt Pflichtteil einfordern?
Ja, das Sozialamt kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einfordern. Wenn eine Person Leistungen vom Sozialamt erhält und gleichzeitig einen Anspruch auf den Pflichtteil aus einem Erbe hat, kann das Sozialamt diesen einfordern, um die erbrachten Leistungen zu decken. Es ist wichtig, dass die Person, die den Pflichtteil erhalten soll, über die finanzielle Situation informiert wird und gegebenenfalls das Sozialamt kontaktiert, um eine Lösung zu finden. Es empfiehlt sich, rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
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Wer kann einen Pflichtteil einklagen?
In Deutschland können grundsätzlich nur gesetzliche Erben einen Pflichtteil einklagen. Das sind in erster Linie die Kinder, der Ehepartner und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Eltern des Verstorbenen. Der Pflichtteilanspruch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn ein Erbe seinen Pflichtteilanspruch nicht freiwillig erfüllt, kann der berechtigte Erbe vor Gericht klagen, um seinen Anspruch durchzusetzen. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um die rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten zu prüfen.
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Kann man den Pflichtteil ausschließen?
Ja, grundsätzlich ist es möglich, den Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers auszuschließen. Dies kann beispielsweise durch die Errichtung eines notariellen Testaments oder eines Erbvertrags geschehen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine wirksame Enterbung vorzunehmen. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die gewünschte Enterbung rechtlich wirksam ist. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, eine Pflichtteilsstrafklausel aufzunehmen, um mögliche Pflichtteilsansprüche weiter zu minimieren. Letztendlich ist es wichtig, frühzeitig eine individuelle erbrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Wünsche und Interessen bestmöglich umzusetzen.
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Wann steht mir der Pflichtteil zu?
Der Pflichtteil steht dir zu, wenn du als gesetzlicher Erbe vom Erblasser enterbt wurdest. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Erblasser dich in seinem Testament nicht berücksichtigt hat. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den du ohne die Enterbung erhalten hättest. Du kannst deinen Pflichtteil geltend machen, indem du innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Kenntnis von der Enterbung Anspruch darauf erhebst. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um deine Ansprüche durchzusetzen.
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Kultur, Therme & Genuss im Südburgenland
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Wandern, Radeln und Erholung
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Preis: 500.00 € | Versand*: 0 € -
Blue Monday - Erholung & Genuss von Sa - Mo
Es gibt viele Gründe, am Montag blau zu machen, der beste Grund: das unvergleichliche Blue Monday Arrangement. Enthaltene Leistungen: 2 x 2 Übernachtungen, 2 x Schlemmerfrühstück vom vielfältigen Frühstücksbuffet, Am Samstagabend: 4-Gang-Menü nach Auswahl des Küchenchefs mit Fisch oder Fleisch, Abendessen 4-Gang Menü inkl. Aperitif & begleitenden Weinen so viel Sie mögen!, Am Sonntagabend: „Eine Reise durch die Welt der Cocktails“:Cocktailkurs, Cocktailkurs inkl. leckerem Fingerfood, Frühe Anreise am Samstag ab 12 Uhr, Late Check Out am Montag bis 14 Uhr, WLAN, Parkplätze und der Obstteller und eine Flasche Wasser auf dem Zimmer sind kostenfrei.
Preis: 347.00 € | Versand*: 0 € -
Für Ruhesuchende: Entspannung & Genuss im Waldhotel
Sehnen Sie sich nach Ruhe? Nach einer kurzen Flucht vor dem hektischen Alltag der zu viele Termine und zu wenig Zeit für sich selbst bereithält?Da haben wir eine Idee: umgeben von herrlicher Natur, entspannen Sie im idyllischen Wellnesshotel mit modernem Spa- und Wellnessbereich mit Pool, Sauna und individuellen Behandlungen. In gemütlicher Atmosphäre verkosten Sie die besten Weine und feinsten Gerichte aus dem Dreiländereck. Enthaltene Leistungen: 1 x 3 Tage / 2 Nächte im idyllischen Waldhotel inmitten der Natur pro Zimmer, 1 x tägliches Vital-Frühstück vom Buffet je Person, 1 x 2 x 3 Gang Feinschmeckermenü am Abend mit regionaler Heimatküche aus dem Schwarzwald je Person, 1 x 10% Nachlass auf Massageanwendungen je Person, 1 x tägliches Entspannen im Wellnessbereich mit Pool, Sauna, Tecaldarium und Dampfbad Inklusivleistung, 1 x kuscheliger Leih-Bademantel & Saunatuch Inklusivleistung, 1 x Nutzung ÖPNV Konus Karte Inklusivleistung, 1 x Handy-Detox (für Handyempfang kann das Waldhotel Bad Sulzburg nicht garantieren) Inklusivleistung, 1 x Parkplatznutzung während des gesamten Aufenthaltes Inklusivleistung, 1 x WLAN-Nutzung Inklusivleistung
Preis: 295.00 € | Versand*: 0 €
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Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil? Der Pflichtteil steht nahe Verwandten des Erblassers zu, die in seinem Testament nicht oder nur unzureichend bedacht wurden. Dazu zählen in der Regel die Kinder, der Ehepartner und unter bestimmten Umständen auch die Eltern. Der Pflichtteil kann nicht durch letztwillige Verfügung entzogen werden, sondern steht den genannten Personen gesetzlich zu. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Pflichtteilsberechtigte sich schwerer Verfehlungen gegenüber dem Erblasser schuldig gemacht hat. In solchen Fällen kann der Pflichtteil ganz oder teilweise entzogen werden.
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Trotzdem Pflichtteil, wurde das Erbe ausgeschlagen?
Ja, es ist möglich, dass jemand den Pflichtteil beansprucht, aber das restliche Erbe ausschlägt. Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch auf einen Teil des Erbes, der nicht durch eine testamentarische Verfügung umgangen werden kann. Wenn jemand den Pflichtteil beansprucht, verzichtet er jedoch auf den Rest des Erbes.
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Wie lange kann Pflichtteil gestundet werden?
Wie lange kann Pflichtteil gestundet werden? In der Regel kann der Pflichtteil nicht unbegrenzt gestundet werden, sondern nur für einen angemessenen Zeitraum. Dieser Zeitraum kann je nach individueller Situation variieren und muss im Einzelfall geprüft werden. Es ist wichtig, dass die Stundung des Pflichtteils schriftlich vereinbart wird und die genauen Bedingungen festgelegt werden. Falls es zu Unstimmigkeiten kommt, kann ein Anwalt oder eine Anwältin hinzugezogen werden, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Letztendlich ist es entscheidend, dass die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
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Wer hat einen Anspruch auf den Pflichtteil?
Wer hat einen Anspruch auf den Pflichtteil? Der Pflichtteil steht den gesetzlichen Erben zu, die durch ein Testament oder eine Schenkung enterbt wurden. Dies betrifft in der Regel die Kinder, Ehepartner und Eltern des Verstorbenen. Der Pflichtteilanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch den Erblasser vollständig entzogen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn der enterbte Angehörige sich schwerer Verfehlungen gegenüber dem Erblasser schuldig gemacht hat.
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